17. April 2021 Atemschutzleistungstest abgelegt

Zur jährlichen Pflichttätigkeit eines Atemschutzträgers gehört die Abhaltung des Atemschutzleistungstests. Dieser Test soll die gesundheitliche Eignung des Atemschutzträgers für den Ernstfall gewährleisten.

In verschiedenen Stationen wurde die Koordinationsfähigkeit und die Ausdauer unter schwerem Atemschutz auf die Probe gestellt. Dieser Test in den vorgegebenen fünf Stationen wie etwa Stiegen steigen, gefüllte Kanister auf einer Strecke von A nach B verbringen, einen Hürdenparcour meistern, Schlauch wickeln und einen Reifen mit einem Schlägel eine vorgegebene Strecke schlagen, soll das Arbeiten im realen Einsatz simulieren.

Artikel vom 17.04.2021, 19:04 | Tobias Sonnleitner


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